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Schulpflegschaft
Die Elternschaft nimmt Sitz und Stimme in Ausschüssen, den Fachkonferenzen, dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz engagiert wahr und führt hier eine lange positive Tradition am BG fort. Zwischen Eltern, Schulleitung und Lehrkräften findet kontinuierlich ein reger konstruktiver Austausch statt.
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Zum Kennenlernen und um die Kontakte untereinander zu intensivieren lädt die Schulpflegschaft ihre Mitglieder zu gesellschaftlichen Anlässen wie Wanderungen und geselligen Abenden ein, die sich großen Zuspruchs erfreuen. Schulleitung, Stufenleiterinnen und Stufenleiter sowie die ehrenamtlich tätigen Eltern in Bibliothek und Cafeteria sind hierbei gern gesehene Gäste. Die so erreichte intensive Kommunikation führt zu gegenseitigem Verständnis, einer zügigeren Entscheidungsfindung in den Gremien sowie der Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Projekte.
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Selbstverständlich engagieren sich die Eltern auch bei besonderen Schulanlässen. So stehen sie beispielsweise als Gesprächspartner für interessierte Eltern am Tag der offenen Tür zur Verfügung und unterstützen die Organisation von Schulfesten wie das Sommerfest mit Sponsorenlauf. Diese und andere Veranstaltungen führen zu einer verstärkten Identifikation der Schüler und Eltern mit ihrer Schule und verbessern die Atmosphäre im täglichen Miteinander.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen gerne an die Vorsitzenden der Schulpflegschaft:
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Andreas Stenz, Klasse 6 a, Telefon 0228-7667683
Heike Natelberg, Stufe 12, Telefon 0228-9287572
Der Gesetzestext zur elterlichen Mitbestimmung im Wortlaut:
§ 72 Schulpflegschaft
1. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
2. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
3. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
4. Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
§ 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
1. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
2. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
3. Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
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Copyright 2005 by David Fuß
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